Die besten Wettanbieter mit deutscher Lizenz 2026: geprüfte Erlaubnis, offengelegte Kriterien
Stand: 29. Oktober 2026. Alle Angaben zum Erlaubnisstatus wurden gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder abgeglichen.

Warum es in Deutschland keinen Buchmacher mit Lizenz aus Curaçao gibt
Der wichtigste Satz dieser Seite: Eine ausländische Erlaubnis ist in Deutschland nichts wert. Wer aus Curaçao, Anjouan oder von der maltesischen Aufsicht eine Genehmigung vorweist, hat damit keinen Anspruch, hier Wetten anzunehmen. Das deutsche Recht kennt dafür nur eine Grundlage, und es ist nicht die des Anbieters.
Das Angebot von Sportwetten an Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist nach § 4 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags unerlaubtes Glücksspiel. Nicht die Sitzfrage entscheidet, sondern die Frage, ob die zuständige Länderbehörde dem Unternehmen eine Erlaubnis für den Internetvertrieb erteilt hat. Die Aufsicht liegt bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) unter dem GlüStV 2021, der seit dem 1. Juli 2021 in Kraft ist. Sie erteilt die bundesweite Erlaubnis zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten im Internet nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 und § 27f Abs. 1, sie beaufsichtigt und sie verhängt Bußgelder nach § 28a. Der Vollzug liegt nicht dort, wo viele ihn vermuten, aber dazu gleich.

Die Behörde selbst hat im September 2026 Verbraucher ausdrücklich vor nicht erlaubten Angeboten gewarnt. Ein namentlich genanntes Angebot stand in dieser Warnung. Die Warnung ist keine Formsache: Wer bei einem nicht erlaubten Anbieter eine Wette abschließt, beteiligt sich an unerlaubtem Glücksspiel, und § 285 StGB stellt die Teilnahme unter Strafe. Bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sieht der Wortlaut vor. Ob einzelne Spielende tatsächlich verfolgt werden, ist nicht belastbar geklärt. Man kann daraus weder einen Freibrief noch eine Drohkulisse bauen.
Was eine Erlaubnis juristisch trägt
Für die Organisatoren sieht das anders aus. Nach § 284 StGB steht das Veranstalten unerlaubten Glücksspiels unter Strafe, dafür sieht das Gesetz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Für die Werbung liegt die Obergrenze bei einem Jahr. Die Behörde macht von ihren Mitteln erkennbar Gebrauch. Die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025. Aufgrund von Untersagungen und Netzsperren waren 2025 insgesamt 1.843 illegale Websites aus Deutschland nicht mehr erreichbar.
Zahlen, die man einordnen muss: Die GGL nennt für den Sportwettenmarkt auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen für 2022 eine Kanalisierungsquote von deutlich über 95 Prozent, illegale Anbieter hatten also einen Marktanteil von weniger als fünf Prozent. Für den gesamten Online-Glücksspielmarkt liegt die Zahl für 2024 bei 77 Prozent Kanalisierung. 23 Prozent des Marktvolumens entfielen nach der zugrunde liegenden Studie auf unerlaubte Angebote. Der Unterschied zwischen den beiden Zahlen ist der Casinobereich. Beim Sportwetten fällt es einem illegalen Portal schwerer, sich neben der erlaubten Konkurrenz zu halten. Beim automatisierten Spiel sieht es anders aus.
Ein zweiter Punkt gehört hierher, obwohl er unangenehm ist: Auch die Sportwettensteuer sagt nichts über die Erlaubnis. Nach §§ 16–25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes schuldet der Veranstalter der Wette die Steuer — nach § 19 nicht der Wettende. Sie beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ nach §§ 17, 18, was rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags entspricht. Ein nicht erlaubter Anbieter, der diese Steuer abführt, ist damit nicht legal. Der Steuerbescheid ist kein Lizenznachweis. Und wer die 5,3 Prozent als Satz auf den Einsatz liest, rechnet falsch: Die Steuerlast liegt auf einer Basis, die die Steuer bereits herausrechnet.
Der Whitelist-Effekt, bevor die Regulierung wirklich startete
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten wegen laufender Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Ein GlüStV 2021 auf dem Papier und ein Markt, in dem tatsächlich Erlaubnisse fließen, sind also zwei verschiedene Dinge, und zwischen beiden lag ein Jahr, in dem formal reguliert und praktisch noch nichts genehmigt war.
Für die Praxis folgt daraus etwas Nützliches: Der Erlaubnisstatus ist kein Zustand, den ein Anbieter für sich reklamieren kann, sondern ein Vorgang mit Datum.
Wo die amtliche Liste steht und was sie wirklich enthält
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist der einzige belastbare Test. Nicht ein Zertifikat auf einer Startseite, nicht ein Siegelbild, nicht ein Verband. Wer prüfen will, öffnet die amtliche Übersicht erlaubter Anbieter und sucht dort die Domain, auf der er spielen will. Nach Angabe der Behörde hatten im September 2026 insgesamt 129 Veranstalter und Vermittler eine Erlaubnis und standen auf dieser Liste, für insgesamt 229 Glücksspielseiten über alle Glücksspielarten. Das ist deutlich mehr als jeder Vergleich zeigen kann, und es ist der Grund, warum eine Rangliste von zehn vielleicht gute Anbieter abdeckt, aber nie den Markt.
Für den Sportwettenteil wird die Liste dünner: Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten. Davon entfielen 13 auf den stationären und Internetvertrieb, also hybrid, und 19 nur auf den Internetvertrieb. Von diesen Erlaubnisinhabern hatten 27 ein aktives Angebot. Ein halbes Dutzend Erlaubnisse existierte 2024 demnach nur auf Papier. Der Vertrieb lief online über 28 aktive Internetseiten und stationär über rund 2.300 Wettvermittlungsstellen. Die rund 12.000 ODDSET-Annahmestellen hatten für diesen Weg noch eine Übergangsregelung bis zum 30.06.2024.
Das heißt für die Auswahl: Die Zahl der Erlaubnisse ist größer als die Zahl der ernsthaften Angebote. Zwischen einer Erlaubnis und einem gepflegten Sportwettprogramm liegt ein Unterschied, den die Liste nicht abbildet. Sie zeigt, wer darf. Ob derjenige es gut macht, muss der Wettende an den Quoten und am Programm selbst sehen.
Ein Randdetail, das oft falsch weitergegeben wird: Jede gelistete Domain ist eine .de-Domain. Eine .de-Domain allein beweist aber nichts. Jeder kann eine .de-Adresse registrieren, und ein Anbieter ohne Erlaubnis tut das auch. Der Domainname ist Kosmetik, der Listeneintrag ist der Nachweis.
Spielerschutz: der eigentliche Grund, warum sich die Erlaubnis lohnt
Wer die Wahl zwischen einem erlaubten und einem nicht erlaubten Anbieter hat, vergleicht in Wahrheit nicht zwei Sportwettprogramme. Er vergleicht zwei Risikolagen. Das ist der Punkt, an dem die Entscheidung schwerer wiegt als jede Quotendifferenz, und er ist der Grund, warum dieser Abschnitt vor der Rangliste steht und nicht nach ihr.

Die Teilnahme ist ab 18 Jahren erlaubt, § 4 Abs. 3 GlüStV. Ein Anbieter, der das nicht sauber prüft, hat ein anderes Geschäftsmodell. Bei den erlaubten ist die Verifikation strikt: ein Konto pro Anbieter mit vollständiger Identitätsprüfung nach § 6a. Vor Abschluss dieser Prüfung darf ein Anbieter höchstens 72 Stunden Spiel erlauben, und zwar mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen. Das ist keine Servicebremse, sondern der Versuch, Anmeldungen ohne geprüfte Identität wirtschaftlich unattraktiv zu machen.
Das Einzahlungslimit, das mehrere Anbieter zusammen bindet
Der bekannteste Mechanismus ist das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1: 1.000 € pro Kalendermonat, standardmäßig über alle Anbieter hinweg. Abgewickelt wird das über die Limitdatei LUGAS, nicht über die Hausordnung eines einzelnen Buchmachers. Wer 800 € bei einem Anbieter einzahlt, hat bei einem zweiten nicht noch einmal 1.000 € zur Verfügung, sondern den Rest des Monats.
Und es gibt eine Ausnahme, die man kennen sollte. Ein Anbieter, dessen Erlaubnis es zulässt, darf für eine einzelne Person ein höheres Limit setzen, bis zu 10.000 €, und zwischen 10.000 € und 30.000 € für höchstens ein Prozent seiner aktiven Spieler. Das geht nur gegen einen belastbaren Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Selbstauskunft reicht dafür nicht. Nach unten wirkt eine Änderung sofort, nach oben erst nach sieben Tagen. Das ist die relevante Asymmetrie: Wer sein Limit senken will, ist in derselben Minute geschützt. Wer es erhöhen will, wartet eine Woche und muss belegen, dass er es sich leisten kann.
Kein gesetzliches Limit besteht dagegen für den einzelnen Wetteinsatz. Anders als im Automatenspiel gibt es für Sportwetten keine gesetzliche Obergrenze pro Wette, und der Fünf-Euro-Einsatz ist nicht vorgeschrieben. Auch deshalb ist die Übersicht „Überblick: was die zehn Anbieter unterscheidet“ ohne Spalte für einen Maximaleinsatz. Sie hätte für jeden Anbieter dieselbe Zelle.
OASIS, Panikbutton und die Grenze der Reichweite
OASIS ist das bundesweite Sperrsystem nach §§ 8, 8a GlüStV. Es wird bei der Registrierung und bei jedem Login abgefragt. Wer sich dort selbst sperrt und dabei einen Zeitraum nennt, ist mindestens drei Monate gesperrt. Ohne Angabe eines Zeitraums dauert die Sperre mindestens ein Jahr. Der Panikbutton nach § 6i Abs. 3 löst dagegen eine sofortige Sperre von 24 Stunden aus, ohne Anmeldung bei einer Behörde, ohne Begründung.
Parallelspiel ist nach § 6h untersagt, überwacht über die Aktivitätsdatei. Wer bei zwei Anbietern desselben Veranstalters gleichzeitig spielt, verstößt gegen die Bedingungen, unter denen die Erlaubnis erteilt wurde.
Jetzt kommt die Grenze, die in keinem Bonusprospekt steht: Offshore-Angebote sind weder mit OASIS noch mit LUGAS verbunden. Wer sich dort anmeldet, findet sein deutsches Limit nicht wieder und seine Sperre auch nicht. Eine Selbstsperre, die bei einem erlaubten Anbieter gilt, ist auf einer nicht erlaubten Seite unbekannt. Der Spielerschutz endet an der Domain, und das ist der ganze Unterschied zwischen den beiden Wegen, in einer Zeile.
Wie das Geld liegt und wie es zurückkommt
Zwei Regelungen, die man erst merkt, wenn man sie braucht. Nach § 6b Abs. 4 darf nur von einem Zahlungskonto im eigenen Namen bei einem nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Institut eingezahlt werden. Anonyme Zahlungsmittel sind nicht erlaubt. Genau hier scheitern Krypto und anonyme Prepaid-Karten im erlaubten deutschen Wettmarkt, nicht an einer Technikfrage. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter konkret akzeptiert, steht in seinen Bedingungen und ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.
Spielergelder liegen auf einem treuhänderisch geführten, insolvenzgeschützten Konto. Bei Kontoschließung wird das Guthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühren ausgezahlt, § 6b Abs. 6 und 7. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis gibt es diesen Anspruch nicht. Dort ist das Guthaben im Zweifel eine Forderung gegen eine Gesellschaft mit Sitz, den man bei einer Insolvenz nicht in Deutschland verfolgen kann.
Damit ist die Wahl klar umrissen. Der erlaubte Weg bietet Rechtssicherheit und Spielerschutz, kostet aber das Standardlimit von 1.000 €, ein eingeschränktes Liveprogramm, die vollständige Verifikation und die Einzahlung vom eigenen Konto. Der nicht erlaubte Weg bietet höhere Limits und weniger Kontrolle — und dafür keinen Rückgriff, keine Sperrwirkung, keine Aufsicht. Wer die zweite Variante wählt, sollte wissen, was er aufgibt. Es ist nicht die Quote.
Nach welchen Kriterien diese Rangliste gebaut ist
Zehn Anbieter, ein Raster, und das Raster steht vor der Namensliste. Das ist keine Formalie: Ein Vergleich ohne offengelegte Gewichtung ist eine Meinung mit Tabellenkopf.
Der Lizenzstatus ist kein Kriterium im Sinne einer Bewertung, sondern die Eintrittsbedingung. Alle zehn Häuser im Abschnitt „Überblick: was die zehn Anbieter unterscheidet“ haben eine Sportwetten-Erlaubnis für die Domain, auf der sie in Deutschland auftreten, und alle zehn stehen mit dieser Domain in der amtlichen Übersicht. Wer sie nicht hat, kommt hier nicht vor. Das trennt diese Liste nicht von der Konkurrenz, sondern nur von Angeboten, mit denen man sich nicht vergleichen sollte.
Darüber hinaus zählt für die Rangfolge, was der Wettende am Ende tatsächlich merkt: die Attraktivität des Wettprogramms, die Zahl der Sportarten und Märkte, die Qualität des Liveangebots, die Handhabung von Auszahlungen, das Zahlungsangebot und die Klarheit der Bedingungen. Ein vollständiges, sauber formuliertes Sportwettprogramm nach § 21 Abs. 5 GlüStV ist die Grundlage — welche Wettarten ein Veranstalter anbieten darf, gibt die Behörde vor.
Ein Hinweis darauf, was in einer solchen Liste nicht steht. Die Steuerdaten der Behörde zeigen, wie sich die Wetteinsätze der erlaubten Anbieter verteilen: 2024 lag das Verhältnis von Pre-Match- zu Live-Wetten bei 47 zu 53 Prozent. 78 Prozent der Einsätze entfielen auf Fußball, danach folgten Basketball mit 8 Prozent, Tennis mit 5 Prozent, Kombinationen aus verschiedenen Sportarten mit 5 Prozent und Eishockey mit 1 Prozent. Was die Deutschen wirklich spielen, ist also sehr eng. Ein Anbieter mit schwachem Fußballprogramm hat ein Problem, egal wie gut seine Nische ist. Und wer Handball, Volleyball oder Wintersport sucht, sucht in einem Markt, in dem das Interesse statistisch kaum sichtbar ist.
Der Auszahlungsschlüssel, nicht die Höchstquote, entscheidet über den Wert. Das regulatorische Umfeld hilft dabei: Die Anbieter mit GGL-Erlaubnis erzielten 2024 Bruttospielerträge von 1.963 Mio. Euro, ein Plus von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bei Wetteinsätzen von 8,2 Mrd. Euro nach 7,9 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 Prozent nach 78 Prozent im Vorjahr. Zwei Prozentpunkte Unterschied über einen ganzen Markt sind keine Rundungsdifferenz, das sind mehrere zehn Millionen Euro, die in anderen Taschen landen. Wer wissen will, was ein Anbieter wert ist, schaut nicht auf die beworbene Spitzenquote für ein einzelnes Spiel, sondern darauf, wie viel von jedem eingesetzten Euro überhaupt zurückkommt.
Die Steuer sitzt in jedem dieser Einsätze. Bei 8,2 Mrd. Euro an Einsätzen und einem Satz von 5,3 Prozent auf eine Basis, die die Steuer selbst herausrechnet, entsteht die Last beim Veranstalter, nicht beim Wettenden. Nach § 19 RennwLottG schuldet er sie, und ob und wie er sie weitergibt, ist seine Entscheidung. Wer sie bemerkt, bemerkt sie an den Quoten. Ein Anbieter, der sie trägt, kann für dieselbe Einschätzung weniger bieten als einer, der sie umlegt — die Marge folgt der Rechnung, nicht dem Wunsch.
Wie Sie einen Anbieter in zwei Minuten selbst prüfen
Zuerst: die Domain der Whitelist abgleichen. Nicht die Marke, nicht den Konzern, sondern die konkrete Adresse, auf der das Sportwettprogramm liegt. Ein Konzern kann mehrere Erlaubnisse für verschiedene Domains haben, und die Liste ordnet die Erlaubnis der Domain zu, nicht dem Logo.
Zweitens: die Frist prüfen. Die GGL-Liste führt Erstdaten, keine Enddaten. Eine Erstdauer beträgt nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. Die Liste zeigt also, wann etwas begonnen hat, und nicht, wie lange es noch läuft. Wer eine Bestätigung für einen laufenden Zeitraum braucht, kommt um den Eintrag selbst nicht herum.
Drittens: das Erlaubnis-Instrument lesen. Unter einer Sportwetten-Erlaubnis steht ein Sportwettprogramm, punktet. Unter einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele steht etwas völlig Anderes, und die unterliegt anderen Regeln. Von den zehn Häusern im Abschnitt „Überblick: was die zehn Anbieter unterscheidet“ haben mehrere beides: eine Sportwetten-Erlaubnis und eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf einer separaten Domain. Der Betreiber ist derselbe, es sind aber zwei Erlaubnisse mit zwei Regelsätzen.
Viertens: den Markenauftritt ignorieren. Auf Startseiten finden sich Siegel, Auszeichnungen und Zertifikate. Für die Frage, ob ein Anbieter in Deutschland Sportwetten annehmen darf, zählen sie nicht. Was zählt, ist ein Eintrag mit Halter und Erstdatum.
Was ein Test nicht leisten kann: Er sagt nichts darüber, ob der Anbieter gut ist. Er sagt nur, dass er darf.
Überblick: was die zehn Anbieter unterscheidet
| Marke | Inhaber der Sportwetten-Erlaubnis | Erste Erlaubnis |
|---|---|---|
| Winamax | WINAMAX (Société anonyme) | 29.06.2021 |
| Tipico | Tipico Co. Limited | 09.10.2020 |
| Sportingbet | Sportingbet (Deutschland) Limited | 09.10.2020 |
| Sportwetten | NetX Betting Limited | 19.11.2020 |
| LeoVegas | LVSports Limited | 21.10.2024 |
| AdmiralBet | Greentube Betting Malta Limited | 09.10.2020 |
| bet-at-home | Bet-at-home Internet Limited | 02.11.2020 |
| Betano | Betkick Sportsbetting Limited | 19.02.2021 |
| NEO.bet | Greenvest Betting Limited | 09.10.2020 |
| Bet3000 | I.B.C. Sportsbetting Limited | 22.04.2026 |
Zwei Beobachtungen zur Spalte mit dem Erstdatum. Das Datum verrät nichts über die Qualität, aber es verrät etwas über die Zeitachse. Ein Erstdatum aus dem Oktober 2020 gehört zur ersten Welle und bedeutet in der Regel, dass die technische Anbindung an LUGAS und OASIS von Anfang an mitgebaut wurde. Der 22.04.2026 für Bet3000 steht am anderen Ende: Das ist die jüngste Erlaubnis der Liste. Wer dort spielt, spielt bei einem Anbieter, dessen deutsches Angebot auf dem Papier das jüngste dieser Auswahl ist. Die Antwort darauf lautet nicht „schlechter“, sondern: weniger Marktzeit unter deutschem Regelwerk.
Der Punkt, den die Tabelle nicht abbilden kann und der die Liste als Ganzes relativiert: Der Markt ist deutlich größer als zehn Häuser. Offiziell waren 2024 zweiunddreißig Veranstalter im Sportwettenteil erlaubt, 27 davon mit laufendem Angebot, und im September 2026 nannte die Behörde über alle Glücksspielarten hinweg 129 erlaubte Veranstalter und Vermittler. Die zehn hier sind eine Auswahl, keine Rangfolge des Marktes. Wer einen Anbieter sucht, den diese Liste nicht nennt, prüft ihn genauso — über den Eintrag, nicht über den Namen.
Was die Tabelle nicht enthält, sind Quoten, Boni und Zahlungswege. Diese Angaben hängen bei jedem Haus an den eigenen Bedingungen und ändern sich kurzfristig. Ein Vergleich, der sie in einer Liste einfriert, veraltet in dem Moment, in dem er erscheint.
Die zehn geprüften Wettanbieter im Einzelnen
Bet3000: die jüngste Erlaubnis der Liste
Bet3000 tritt als Anbieter auf. Als Veranstalter führt die Whitelist der GGL die I.B.C. Sportsbetting Limited mit Sitz in Sliema, Malta. Der Erlaubniseintrag datiert mit dem Erstdatum vom 22. April 2026. Kein anderes Haus in dieser Auswahl hat ein so frisches Datum, und das ist keine Nebensache: Eine Erlaubnis für den Internetvertrieb von Sportwetten bringt die Anbindung an das Einzahlungslimit und an das Sperrsystem mit sich, und wer 2026 startet, hat diese Anbindung von Grund auf gebaut statt nachgerüstet. In der Liste steht jede Domain als .de-Adresse; für Bet3000 ist das die einzige Domain, die Sportwetten annehmen darf.
Über das konkrete Sportwettprogramm dieses Anbieters gibt es hier keine Angaben — welche Sportarten, welche Märkte und welche Zahlungsmarken er führt, steht in seinem eigenen Wettprogramm und in seinen Bedingungen, und dort gehört die Prüfung hin. Wer die Marke kennt, weiß um den österreichischen Ursprung; für die deutsche Erlaubnis ist der Halter entscheidend, nicht die Herkunft.
Was auffällt, ist die Stellung innerhalb der Auswahl. Ein auf 2026 datierter Erstdatumseintrag in einer Liste, deren Mehrheit aus der ersten Welle von 2020 stammt, heißt: kürzeste Amtspraxis der Gruppe. Das kann eine unbeschriebene Angebotstiefe bedeuten und ebenso ein saubere Aufsetzen ohne Altlasten. Aus dem Datum allein lässt sich beides nicht auflösen.
Fazit: Für den Anbieter spricht die junge Vollanbindung ans deutsche Regelwerk, gegen ihn das dünnste Erlaubnis-Track-Record dieser Auswahl — wer Sicherheit aus einem langen Eintrag zieht, sortiert ihn nach hinten.
Winamax: der Freizeitspieler-Ansatz mit fünf Jahren Erlaubnis
Winamax ist als Anbieter zugelassen. Die Erlaubnis für Online-Sportwetten erteilte das Regierungspräsidium Darmstadt am 29.06.2021, verlängert mit Bescheid vom 08.12.2022. Beaufsichtigt wird das Unternehmen von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Der Halter ist die WINAMAX (Société anonyme), ein französisches Unternehmen, und das erklärt den Ansatz: Die Marke ist über Wettspiele und eine eigene Bildsprache bekannt, nicht über TV-Werbung mit aktiven Sportlern.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Zulassungsbehörde und Aufsicht. Die Erlaubnis kam vom Regierungspräsidium Darmstadt, das am Erlaubnisverfahren mitgewirkt hat. Die Aufsicht liegt bei der GGL. Für den Wettenden ist diese Unterscheidung unspektakulär, für die Frage, wo man einen Verstoß meldet, ist sie es nicht.
Auch hier gilt: keine Angaben zu Quoten, Märkten und Zahlungsmarken in dieser Übersicht. Nachlesen lässt sich das im Impressum und in den Teilnahmebedingungen des Anbieters, und zwar dort, wo die Erlaubnis mit Bescheiddatum genannt wird.
Fazit: Die Kombination aus französischer Marke, deutscher Erlaubnis und einer Betreuung durch zwei Behörden ist der Beweis, dass auch ein Anbieter mit starkem Herkunftsmarkt den deutschen Weg vollständig geht — die Verlängerung von 2022 zeigt, dass der Eintrag kein Einmaleffekt war.
Tipico: der Platzhalter im laufenden Klageverfahren
Tipico ist als Anbieter zugelassen. Die Erlaubnis für Sportwetten erteilte die zuständige Behörde am 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis datiert vom 09.12.2022. Halter ist die Tipico Co. Limited. Das Haus gehört zur ersten Welle und ist gleichzeitig das Haus, dessen Name in dieser Auswahl am häufigsten vor Gericht auftaucht.
Der Bundesgerichtshof hat dem EuGH am 25. Juli 2024 die Frage vorgelegt, ob die Dienstleistungsfreiheit einer Nichtigkeit von Sportwettenverträgen entgegensteht — Az. I ZR 90/23. Der Kläger verlangt von Tipico mehr als 3.700 € Verluste aus Sportwetten der Jahre 2013 bis 2018 zurück. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emiliou, hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 in der Rechtssache C-530/24 grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Sportwettenanbieter zur Rückzahlung verlorener Einsätze zu verpflichten. Eine Ausnahme: Behörden haben zugesichert, die Lizenzpflicht vorerst nicht durchzusetzen. Der Fall betrifft den Zeitraum lange vor der heutigen Erlaubnis. Aus einem solchen Verfahren folgt auch für heute niemandem ein Anspruch.
Für die Bewertung zählt etwas anderes. Wer über einen Anbieter liest, dass Rückforderungen aus früheren Jahren verhandelt werden, denkt über sein eigenes Konto nach, nicht über die Prozesshistorie. Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung von Einsätzen verurteilt. Das ist die eine Seite. Auf der anderen steht ein erlaubter Anbieter, dessen Erlaubnis-Historie bis in die erste Welle zurückgeht — das ist ein Betrieb, der unter deutschem Regelwerk geprüft wurde.
In der Liste ist jede Domain eine .de-Adresse. Welche Sportarten und Wettarten der Anbieter führt, welche Mindestquoten er für Kombiwetten verlangt und welche Zahlungswege er anbietet, steht nur in seinem Sportwettprogramm und in seinen Bedingungen.
Fazit: Wer die Wahl zwischen Erlaubnis-Historie und Prozessrisiko abwägt, findet hier die reinsten Ausprägungen beider Seiten in einem Haus — und die Erlaubnis von 2020, nicht die Klage von 2013, ist der heutige Rechtszustand.
Sportingbet: der Doppelhalter mit zwei Erlaubnisarten
Sportingbet ist als Anbieter zugelassen. Die Sportingbet (Deutschland) Ltd nennt im Impressum die behördliche Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Aufsichtsbehörde ist die GGL. Halter nach der Liste ist die Sportingbet (Deutschland) Limited.
Hier zeigt sich am deutlichsten, warum man das Erlaubnis-Instrument lesen muss. Sportwetten und virtuelle Automatenspiele sind zwei verschiedene Erlaubnisse mit zwei Regelsätzen. Die Casino-Erlaubnis erlaubt kein Wettangebot, und die Sportwetten-Erlaubnis erlaubt kein Automatenspiel. Wer bei einem Anbieter beides findet, findet zwei Genehmigungen, nicht eine erweiterte. Die Regeln für das Automatenspiel — Einsatzgrenzen pro Spin, Verlustlimits, Spin-Geschwindigkeit — sind nicht die Regeln für Sportwetten. Wer sie verwechselt, hält ein härter reguliertes Spiel für ein laxes Angebot.
Der Erlaubniseintrag in der Liste datiert mit einem Erstdatum vom 09.10.2020, die Erlaubnis im Impressum mit dem 21.12.2022 als behördlicher Erlaubnis zum Veranstalten. Der Anbieter also aus der ersten Welle, mit einer formellen Erneuerung im Jahr 2022.
Wie bei allen Häusern dieser Auswahl: Angaben zu Quoten, Märkten und Zahlungsmarken stehen an dieser Stelle nicht, sondern in den Bedingungen des Anbieters.
Fazit: Zwei Erlaubnisse sind ein Nachweis über zwei Geschäftsfelder und ein Alarmsignal für jeden, der sie als eine Genehmigung liest — das Wettangebot trägt die Sportwetten-Erlaubnis, sonst nichts.
Sportwetten: der Name als Domain und als Gesicht
Bei Sportwetten fällt der Name mit der Domain zusammen — es gibt keine andere Bezeichnung. Die GGL führt für diese Domain die NetX Betting Limited mit Sitz in Birkirkara, Malta; der Eintrag hat ein Erstdatum vom 19.11.2020 und eine Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.
Was dieses Haus von der Mehrheit der Liste unterscheidet: keine internationale Marke, kein Konzernname, der vor dem Angebot steht. Wer sich hier anmeldet, meldet sich bei einem Betreiber an, der unter einem Generikum auftritt. Das ist für manche ein Vorteil — es geht um Sportwetten, nicht um eine App-Identität. Für andere ein Nachteil, weil die Wiedererkennung fehlt.
Über das konkrete Angebot gilt das Gleiche wie überall in dieser Auswahl: In der Whitelist stehen Halter, Domain und Erstdatum. Was der Anbieter an Sportarten führt, wie er seine Märkte staffelt und welche Zahlungswege offen stehen, steht ausschließlich in seinem eigenen Sportwettprogramm und seinen Zahlungsbedingungen. Diese Angaben vorab zu übernehmen, wäre in einer Übersicht wie dieser unseriös.
Der Erlaubniseintrag datiert aus der ersten Welle, die spätere Erlaubnis aus dem Dezember 2022. Damit gehört der Anbieter zu den Häusern, die den Wechsel in das bundesweite Verfahren vollständig mitgemacht haben.
Fazit: Ein Anbieter, dessen Vor- und Nachteil derselbe ist — wer unter dem Gattungsnamen auftritt, lädt jede Erwartung an die Gattung auf sich, und die muss er im Sportwettprogramm einlösen.
LeoVegas: mobile Konzentration mit kurzer deutscher Erlaubnis-Historie
LeoVegas ist als Anbieter zugelassen. Auf der Whitelist ist die LVSports Limited als Betreiberin geführt, mit einer Erlaubnis für Sportwetten seit dem 21.10.2024 und für virtuelle Automatenspiele seit dem 27.02.2023. Halter ist ebenfalls die LVSports Limited.
An diesem Eintrag lässt sich etwas ablesen, das die Liste sonst verbirgt. Die Casino-Erlaubnis kam zuerst, im Februar 2023. Die Sportwetten-Erlaubnis kam rund zwanzig Monate später. Der Anbieter ist also über den Automatenbereich nach Deutschland gekommen und hat das Sportbuch nachgezogen. Wer hier eine Wette platziert, nutzt eine junge Erlaubnis; wer hier Automaten spielt, nutzt eine etwas ältere. Zwei Erlaubnisse, zwei Daten, ein Betreiber.
Die Marke ist für ein stark mobiles Angebot bekannt. In der Liste steht davon nichts, und in einem Vergleich wie diesem steht es auch nicht, weil es keine belegbare Zahl dazu gibt.
Der Erstdatumseintrag vom 21.10.2024 ist der zweitjüngste der Auswahl. Über Umfang und Tiefe des Sportwettprogramms, über Zahlungsmarken und Auszahlungszeiten sagt die Liste nichts; das steht beim Anbieter.
Fazit: Der Fall zeigt, dass die Reihenfolge der Erlaubnisse wichtiger sein kann als ihr Vorhandensein — wer die Sportwetten-Erlaubnis nach der Casino-Erlaubnis geholt hat, hat eine jüngere Historie dort, wo es um Wetten geht.
AdmiralBet: zwei Sportwetten-Folgeerlaubnisse und der stationäre Ursprung
AdmiralBet ist als Anbieter zugelassen. Die Whitelist führt die Greentube Betting Malta Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und Folgeerlaubnissen vom 13.12.2022 und 29.07.2024. Für virtuelle Automatenspiele auf einer separaten Adresse besteht eine Erlaubnis seit dem 28.09.2022. Halter nach der Liste ist die Greentube Betting Malta Limited.
Die zwei Folgeerlaubnisse sind in dieser Auswahl ungewöhnlich — die meisten Häuser haben eine. Wer zwei Folgeerlaubnisse hat, hat mindestens dreimal in einem Verfahren nachgewiesen, dass die Voraussetzungen weiter bestehen. Das ist so spannend nicht, aber es ist der belastbarste Hinweis auf einen Anbieter, der unter deutscher Aufsicht Routine hat.
Dazu kommt der Ursprung. Der Name ist im österreichischen Markt eng mit Wettlokalen verbunden, und dieser Hintergrund erklärt, warum ein Anbieter in der hybriden ersten Welle zu finden ist und nicht nur im Internetvertrieb. Die Liste jedenfalls führt die konkrete .de-Domain als die Adresse mit Sportwetten-Erlaubnis.
Auch hier gilt: Quoten, Märkte, Mindestquoten für Kombiwetten und Zahlungswege stehen in den eigenen Bedingungen. In der Whitelist steht der Halter, nicht das Wettprogramm.
Fazit: Drei Erlaubnis-Bescheide in vier Jahren sind kein Werbeversprechen, sondern Verfahrensroutine — wer wissen will, wie ein Anbieter mit der Aufsicht umgeht, liest diese Daten wie einen Aktenvermerk.
bet-at-home: erlaubnistechnisch der älteste Eintrag der Liste
bet-at-home ist als Anbieter zugelassen. Die Whitelist führt die Bet-at-home.com Internet Limited als Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022 sowie einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022.
Der Erstdatumseintrag vom 02.11.2020 gehört zur ersten Welle, und der Anbieter war in dieser Auswahl vor der Sportwetten-Erlaubnis bereits im deutschen Markt bekannt. Das ist der Unterschied zwischen einer Marke und einer Erlaubnis: Die Marke war da, die Erlaubnis kam im November 2020.
Wieder die Trennung der Instrumente. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 28.12.2022 betrifft die Automaten, nicht die Sportwetten. Sie hat andere Regeln und ein anderes Limitregime. Wer bei dem Anbieter ein Sportwettkonto führt, ist unter der Sportwetten-Erlaubnis erfasst; wer am Automaten spielt, unter der anderen.
Eine Einschätzung auf Basis der Liste: Der Anbieter ist ein Haus mit Sitz in Malta, einer deutschen Erlaubnis und einer Markenhistorie, die vor die Erlaubnis zurückreicht. Die Whitelist nennt keine Enddaten, und eine Erstdauer beträgt nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre. Über Quoten, Märkte und Zahlungswege steht dort nichts — sie stehen in den Bedingungen des Anbieters.
Fazit: Die Erlaubnis datiert von 2020 und die Marke ist älter — wer zwischen beiden liest, findet einen Anbieter, der nicht für die Regulierung gegründet wurde, sondern sich in sie hineinbewegt hat.
Betano: Erlaubnis über eine eigene Betreibergesellschaft
Betano ist als Anbieter zugelassen. Als Anbieter führt die Whitelist die Betkick Sportsbetting Limited mit Sitz in San Giljan, Malta. Die Betkick Sportwettenservice, ein österreichisches Unternehmen im Besitz von Stoiximan, erhielt im Februar 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und bietet Wetten an. Halter nach der Liste ist die Betkick Sportsbetting Limited, mit Erstdatum vom 19.02.2021 und Folgeerlaubnis vom 16.12.2022.
Interessant ist die Konstruktion: Die Marke trägt ein Name, die Erlaubnis trägt er nicht. Der Halter ist die Betkick Sportsbetting Limited. Wer die Erlaubnis prüfen will, muss also den Halter suchen, nicht die Marke. Genau das ist der häufigste Fehler beim Blick in die Liste.
Der Anbieter gehört zu den jüngeren der ersten Phase. Die Erlaubnis kam im Februar 2021, also nach der ersten Welle im Oktober 2020 und vor dem bundesweiten Verfahren. Ein Haus, das in diesem Fenster eingestiegen ist, hat die Umstellung vollständig mitgemacht.
Und weiterhin: Angaben zu Quoten, Märkten, Mindestquoten und Zahlungsmarken finden sich in den eigenen Bedingungen. Für die Frage der Zulässigkeit reicht der Listeneintrag; für die Frage, ob das Angebot gut ist, reicht er nicht.
Fazit: Der Halter, nicht die Marke, ist der Adressat der Aufsicht — und wer das beim Prüfen verwechselt, findet in der Liste womöglich nichts und schließt daraus fälschlich, der Anbieter habe keine Erlaubnis.
NEO.bet: der Eintrag, der Marke und Betreiber auseinanderhält
NEO.bet ist als Anbieter zugelassen. Auf der Whitelist ist die Greenvest Betting Limited als Betreiberin geführt, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.
Das Haus sitzt zeitlich in der ersten Welle und trägt einen Namen, der nach Neugründung klingt. Das ist keine Widerspruch, sondern ein Zeichen dafür, wie der Markt aussieht: Betreibergesellschaft und Markenauftritt sind unterschiedliche Dinge, und eine Erlaubnis von 2020 kann hinter einer Marke stehen, die man für neu hält.
Der Anbieter gehört zu den Häusern, deren Eintrag in der Liste der Sportwetten-Erlaubnis eindeutig zuzuordnen ist. Über Wettprogramm, Quoten und Zahlungswege gibt es hier keine Angaben; diese Punkte stehen im Sportwettprogramm und in den Teilnahmebedingungen des Anbieters.
Was die Liste belegt und was nicht: Sie belegt die Erlaubnis mit Halter und Erstdatum. Sie belegt nicht die Qualität des Angebots, nicht die Tiefe der Märkte und nicht die Bearbeitungszeiten bei Auszahlungen. Diese vier Dinge macht der Wettende selbst, bevor er Geld einzahlt.
Fazit: Ein Name, der nach Start-up klingt, und ein Erlaubnisdatum aus der ersten Stunde — beides zusammen ist ein guter Test dafür, ob man bei der Prüfung auf die Marke oder auf den Halter sieht.
Was ein Bonus im erlaubten Markt wirklich kostet
Der GlüStV enthält keine Vorschrift, die einen Sportwettenbonus deckelt. Keine Obergrenze für den Betrag, keine Vorschrift zur Umsatzhöhe, keine Mindestquote. Alles, was zu Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen in einem Bonusangebot steht, steht ausschließlich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Das ist die Tatsache, mit der jede Bonusbewertung in Deutschland beginnen muss — und die jeden Vergleich von Bonusbeträgen von vornherein schwach macht.
Die Werbung unterliegt dagegen engen Grenzen. Nur Erlaubnisinhaber dürfen nach § 5 Abs. 7 überhaupt werben. Ein Verbot zwischen 06:00 und 21:00 Uhr nach § 5 Abs. 3 Satz 1 betrifft Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele — Sportwetten nicht. Für Sportwetten gelten dafür andere Regeln: keine Werbung für Wetten auf ein Ereignis unmittelbar vor oder während dessen Liveübertragung im selben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz nach § 5 Abs. 3 und 6. Das Werbeumfeld ist also nicht deshalb ruhiger, weil man freundlicher wäre, sondern weil der Kanal verstellt ist.
Was in einem Bonuspaket steckt, lässt sich trotzdem nachrechnen. Nehmen wir das Standardlimit als Maßstab. 1.000 € ist der monatliche Einzahlungsrahmen, der über alle Anbieter gilt, und wer ihn einmal voll ausschöpft und voll einsetzt, kommt auf einen Umsatz von 1.000 €. Stellen wir das gegen einen Markt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1,90 und 1,90 — ein Rechenbeispiel, kein Angebot. Der Kehrwert der Summe der Kehrwerte ergibt einen Auszahlungsschlüssel von rund 95,2 Prozent und eine Buchmachermarge von rund 4,8 Prozent.
Setzt der Wettende seine 1.000 € in diesem Markt um, ist der statistische Erwartungswert des Ertrags der Umsatz mal Auszahlungsschlüssel. Der erwartete Verlust liegt damit bei rund 48 €. Das ist keine Vorhersage für einen einzelnen Abend. Es ist ein Mittelwert über viele Wetten unter der Annahme, dass ausschließlich diese 1.000 € einmal umgesetzt werden und dass der Wettende diese 1.000 € nicht für einen Bonus umsetzen muss, sondern freiwillig setzt. Wer den Rahmen in kleineren Einsätzen über den Monat abarbeitet, hat ein anderes Risikoprofil, aber dieselbe Erwartung: Bei 1.000 € Umsatz bleibt im Schnitt knapp fünfzig Euro in der Kasse des Buchmachers.
Und die Steuer sitzt in dieser Rechnung schon drin. Ob und wie der Veranstalter die Sportwettensteuer weitergibt, entscheidet über einen Teil der Marge, und die Quoten sind das Ergebnis dieser Entscheidung. Ein Anbieter, der sie trägt, hat weniger Luft; einer, der sie umlegt, hat in derselben Quote weniger zu bieten. Für den Wettenden ist der Unterschied nur an einer Stelle sichtbar: an der Zahl, die neben dem Ereignis steht.
Die Bandbreite ist die eigentliche Lehre aus dieser Rechnung. Rund 48 Euro ist keine Konstante, sondern der Wert für ein Auszahlungsniveau von 95,2 Prozent. Bei einem Anbieter mit einer Marge von nur 3 Prozent — einem Auszahlungsschlüssel von 97 Prozent — sinkt der erwartete Verlust auf 1.000 € mal 3 Prozent, also rund 30 €. Bei einer Marge von 7 Prozent steigt er auf rund 70 €. Über den Monatsrahmen hinweg trennen zwei Prozentpunkte Marge also rund 20 € Unterschied im statistischen Erwartungswert — ein Vielfaches dessen, was viele Bonusangebote an Wert haben. Wer einen Bonus von 100 € nimmt und dafür 4.800 € Umsatz bei einer Mindestquote von 1,60 abarbeiten muss, hat sich arithmetisch einen Nachteil eingekauft, sofern der Markt, in dem er umsetzt, eine optisch gute und rechnerisch schlechte Quote trägt. Auf den Punkt gebracht: Ein Umsatzziel ist immer eine Verlustmaschine auf Zeit. Der Bonus ist die Anzahlung auf die Marge.
Prüfen lässt sich ein Angebot an drei Stellen: an der Umsatzhöhe, am Mindestquotensatz und an der Frist. Wer eine dieser drei Zahlen im Angebot nicht findet, hat den wichtigsten Teil noch nicht gelesen.
Häufig gestellte Fragen
Wie stelle ich fest, ob ein Wettanbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?
Die Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV ist die einzige belastbare Quelle. Suchen Sie dort nach der konkreten Domain Ihres Sportwettenanbieters und gleichen Sie den genannten Halter mit dem im Impressum ab. Eine .de-Domain beweist nichts; der Listeneintrag tut es.
Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit und OASIS?
Beide Mechanismen greifen nur bei erlaubten Anbietern. Das Einzahlungslimit nach § 6c Abs. 1 liegt standardmäßig bei 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die Limitdatei LUGAS abgewickelt. OASIS, das Sperrsystem nach §§ 8, 8a, wird bei der Registrierung und beim Login abgefragt. Offshore-Angebote sind an keines von beiden angeschlossen.
Warum zählt eine Erlaubnis aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?
Weil das deutsche Recht an die Person in Deutschland anknüpft, nicht an den Sitz des Veranstalters. Ohne Erlaubnis der GGL ist ein Sportwettangebot hier nach § 4 Abs. 1 GlüStV unerlaubtes Glücksspiel. Eine ausländische Genehmigung berührt die deutsche Rechtslage nicht, und die Behörde warnt ausdrücklich vor solchen Angeboten.
Wie hoch ist die Sportwettensteuer und wen trifft sie?
Nach §§ 16–25 des Rennwett- und Lotteriegesetzes beträgt die Steuer 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 Prozent des eingezahlten Betrags. Schuldner ist nach § 19 der Veranstalter der Wette, nicht der Wettende. Ob er sie weitergibt, entscheidet er über seine Quoten.
Deckt die Sportwetten-Erlaubnis auch Slots, Poker und Casinospiele ab?
Nein. Betting und Automatenspiel sind getrennte Erlaubnisse mit getrennten Regeln, und mehrere Anbieter dieser Auswahl halten beide auf unterschiedlichen Domains. Die Sportwetten-Erlaubnis trägt nur das Sportwettprogramm. Wer am Automaten spielt, spielt unter einer anderen Genehmigung und einem anderen Limitregime.
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